Gastkommentar von Rudolf Benedikter
Der Ensembleschutz für die Grieser Kellerei könnte Alt-Gries um ein Wein-Kultur-Zentrum mit Weinmuseum, Veranstaltungsräumlichkeiten und einem Gastlokal für gehobenen Weingenuss bereichern – wenn der Staatsrat der Bauspekulation einen Riegel vorschiebt….

Mit ihrem Beschluss Nr. 3477 vom 15.10.2007 zum Ensembleschutzplan der Stadt Bozen hat die Landesregierung einen gefährlichen Präzedenzfall gegen die Substanz des Ensembleschutzes in Südtirol geschaffen: Denn er gibt die – an sich geschützten (!) – historischen Bauteile der Grieser Kellerei (Arch. Sebastian Altmann, 1885) dem Abriss frei, zerstört damit ein wertvolles Stück Alt-Gries und ebnet den Weg einem spekulativen Baugeschäft.

 

Beim „Fall Grieser Kellerei“ geht es aber nicht nur um diesen konkreten historischen Baubestand an sich, es geht um die Substanz des Ensembleschutzes in Südtirol überhaupt und um die Glaubwürdigkeit jener Politik, die diesen Schutz für unsere Kulturgüter beschlossen hat.

Mit dem zitierten Beschluss Nr. 3477 vom 15.10.2007 hat die Landesregierung unter „Ensemble Nr. 51“ den gesamten Grieser Platz unter Schutz gestellt und darüber hinaus ausdrücklich festgestellt, dass folgende Gebäude Kernelementen („bestimmende Elemente / elementi costitutivi“) der Gesamtanlage sind: das Kloster Muri und die Stiftskirche, die Münzbank, das Hotel „Post“, und „die Werke von Sebastian Altmann: das Alte Rathaus, das „Abramo“ die Kellereigenossenschaft, das Pfarrhaus u.a.m. Die historischen Bauteile des Grieser Kellerei haben somit den gleichen Rang wie alle anderen „bestimmenden Elemente“ (deren Bestand selbstverständlich niemals in Frage gestellt würde).

 

Dessen ungeachtet hat die Landesregierung in eben demselben Unterschutzstellungsbeschluss den vollständigen „Abriss und Wiederaufbau“ der Grieser Kellerei ermächtigt. Wenn ein „bestimmendes Element“ abgerissen und wiederaufgebaut werden kann, dann werden Buchstaben und Geist des Ensembleschutzes gewaltig ad absurdum geführt!

 

Da auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen diesen Widerspruch nicht auflöst, soll der Staatsrat in Rom die Sache entscheiden: Mit der Annullierung des Landesregierungsbeschlusses vom 15.10.2008, damit die historischen Bauteile Sebastian Altmanns (ca. 50% der Gesamtkubatur) erhalten bleiben.

 

Dann könnte die Kellerei über konkrete Alternativen zur Wohnbau-Spekulation nachdenken: zum Beispiel über ein „Wein-Kultur-Zentrum“ u.a. mit einem „Grieser Weinmuseum“, mit Veranstaltungsräumlichkeiten und mit einem Gastlokal für gehobenen Weingenuss. Zum Wohl!

Rudolf Benedikter

Anlage: rekurs1

            grieserkellerei