lpaSüdtirols Verbraucher sollen wissen, ob die Lebensmittel, die sie kaufen, gentechnikfrei sind oder nicht. Das Landesgesetz, das die Gentechnikfreiheit und die Kennzeichnung entsprechender Lebensmittel regelt, ist nun an den Rechtsrahmen der EU angepasst worden und gestern (7. August) in Kraft getreten.

Südtirols Haltung zur Gentechnik in der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion ist bekannt: "Von allem Anfang an haben wir uns gegen die Aussaat gentechnisch veränderten Saatguts gewehrt, um Südtirols Landwirtschaft gentechnikfrei zu halten", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Sogar noch älter als das Verbot der Aussaat von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist das Landesgesetz, das die Kennzeichnung gentechnikfreie Lebensmittel ermöglicht.

Dieses Landesgesetz ist nun mit dem Omnibusgesetz, das am Dienstag im
Amtsblatt der Region veröffentlicht worden ist, den geltenden EU-Normen
angepasst worden, die neuen Regeln sind seit gestern in Kraft. Sie
legen fest, welche Lebensmittel – Dünge- und Futtermittel sind künftig
nur noch indirekt betroffen – mit dem Label "ohne GVO" (früher:
"gentechnikfrei") gekennzeichnet werden dürfen. "Wir haben uns für
strenge Regeln entschieden, weil wir Etikettenschwindel verhindern
wollen", so Durnwalder.

Für tierische Produkte etwa gelten klare
Richtlinien für die Fütterung. Abgesehen vom Verbot der Verabreichung
von Antibiotika, Hormonen, Blut- oder Knochenmehl heißt dies, dass auch
keine gentechnisch veränderten Futtermittel zum Einsatz kommen dürfen,
und zwar in klar vorgegebenen Zeiträumen vor der Verarbeitung zu
Lebensmitteln. Bei Pferden und Rindern gilt diese GVO-Schutzzeit zwölf
Monate vor deren Schlachtung (und für mindestens drei Viertel ihrer
Lebenszeit), für kleine Wiederkäuer sechs Monate, für Schweine vier
Monate, bei der Milchproduktion zwei Wochen, bei Geflügel zur
Fleischerzeugung zehn Wochen sowie in der Eierproduktion sechs Wochen.

"Mit
dieser Anpassung an das EU-Recht retten wir unsere Möglichkeit der
Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel, nachdem uns die EU mit
einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht hatte", erklärt
Landeshauptmann Durnwalder. Die Änderungen waren schon vor der
Verabschiedung im Landtag in Brüssel abgeklärt worden.

(chr)