alkoholB-A-D: Bei feucht-fröhlichen Fastnachts- und Karnevalsfeiern Hände weg vom Steuer / Vorbild für Jugendliche sein

(lifepr)- Ob lautstarkes "Alaaf" mit einem Kölsch oder ein dreifach schallendes "Helau" mit Sekt und Wein – das ausgelassene Feiern an den Karnevalstagen ist nicht selten gleichbedeutend mit großzügig bemessenem Alkoholgenuss.

Verantwortungsbewusste Cowboys, Piraten, Clowns und Prinzessinnen, die oft über
viele Stunden hinweg närrische Feste genießen, wissen um die wohltuende Wirkung
von "Alkoholpausen" mit Wasser, Fruchtsaftgetränken oder heißem Tee – und
beherzigen gleichwohl den Rat der B-A-D-Mediziner: An Karneval Hände weg vom
Steuer! Allzu leicht kann der Überblick über den Alkoholkonsum verloren gehen
und die Fahrtüchtigkeit ist trotz gegenteiligen subjektiven Empfindens nicht
mehr gegeben. Die Experten der B-A-D GmbH, einer der führenden Anbieter im
Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, erinnern an die Gefahren, die
angetrunkene Autofahrer für sich selbst und andere darstellen und rufen die zur
Fastnachtszeit verstärkten Alkoholkontrollen der Polizei in Erinnerung: Hier
offenbaren sich bereits kleinste Verstöße gegen die 0,5-Promille-Grenze (bei
Auffälligkeiten sogar darunter), die teure Konsequenzen haben
können.

Eine solide Nahrungsgrundlage, zwischendurch immer mal wieder
Wasser trinken und Nüsse, Käsehäppchen oder Salzstangen knabbern – damit kön-nen
Narren, die auf den Alkohol an Karneval partout nicht verzichten möch-ten, die
närrischen Tage nach den Worten der B-A-D-Mediziner gut über-stehen. Vor allem
dann, wenn sie auf den Wechsel zwischen verschiedenen alkoholischen Getränken
und den Verzehr der wegen ihrer Süße so beliebten (und in ihrer Wirkung
unterschätzten) Alko-Pops verzichten.

Als Erwachsener Vorbild sein – das
gilt insbesondere auch an Karneval. Schlagzeilen über völlig betrunkene Kinder
und Jugendliche, die nicht selten in lebensbedrohlichem Zustand in Kliniken
aufgenommen werden müssen, erschüttern immer wieder die Gemüter. Hier ist laut
B-A-D auch das Ve-rantwortungsbewusstsein des Verkaufspersonals gefordert, das
sich beim geringsten Zweifel am Alter der potenziellen Käufer von alkoholischen
Ge-tränken den Ausweis zeigen lassen müssen. Junge volljährige Erwachsene, die
Sekt, Wein, Bier oder Schnaps erwerben und ihn an jüngere Freunde weitergeben,
machen sich übrigens strafbar.