Monika Reule, Geschäftsführerin des Deutschen Weininstituts und Vorstand Deutscher WeinfondsDas Verwaltungsgericht Koblenz ist in seiner am 3. Februar 2010 zugestellten Urteilsbegründung zur Klage eines Winzers von der Mosel gegen die Abgabe an den Deutschen Weinfonds (DWF) in allen wesentlichen Punkten der DWF-Argumentation gefolgt.

Das Gericht stellte fest, dass die Abgabe nicht gegen
höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen Verfassungsrecht
verstößt. Es bestand daher keine Veranlassung, das Verfahren dem
Bundesverfassungs­gericht vorzulegen.

Anders
als in den vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Urteilen zum
landwirtschaftlichen Absatzfonds und Holzabsatzfonds erfüllt die Abgabe
zum Deutschen Weinfonds nach Überzeugung des Gerichts die besonderen
Anforderungen an eine verfassungskonforme Sonderabgabe. Sie wird von
einer homogenen Gruppe erhoben. Diese Gruppe trifft auch eine
Finanzierungsverantwortung für die Sonderabgabe. Hierzu erklärt das
Gericht: „Im Unterschied zu den Bereichen der Land- und
Ernährungs­wirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft ist … im
Weinwirtschafts­bereich sehr wohl nach wie vor das vom
Bundes­verfassungsgericht angeführte Erfordernis gegeben, erheblichen
Beeinträchtigungen entgegenzuwirken und spezifische Nachteile
auszugleichen, die die Gruppenangehörigen besonders betreffen“. Aus
Sicht des Gerichts ist eine Beeinträchtigung der deutschen
Wein­wirtschaft im transnationalen Wettbewerb evident gegeben. Um
dieser entgegenzuwirken bedarf es eines sonder­abgabenfinanzierten
Gemeinschafts­marketings. „Es kann nicht angenommen werden, dass die
Weinwirtschaft die derzeit vom Deutschen Weinfonds erfüllten Aufgaben
selbst in ebenso effizienter Weise erfüllen könnte“, so die Richter in
ihrer Urteilsbegründung.

Auch ein Verstoß gegen höherrangiges Europarecht liege nicht
vor. Die Europäische Kommission habe die EU-Konformität mehrfach
geprüft und bejaht. Die Vorgaben des Europarechts ließen ausreichend
Spielraum, um eine effektive Absatzförderung für die heimischen
Erzeugnisse durchzuführen.

DWF-Vorstand Monika Reule zeigte sich über die klaren Aussagen
und die damit gegebene Eindeutigkeit des Urteils sehr erfreut. „Dieses
Urteil lässt an der Rechtmäßigkeit einer sonderabgabenfinanzierten,
gemeinschaftlichen Wein­werbung keinen Zweifel. Ein schlagkräftiges
Gemeinschafts­marketing erfordert auch zukünftig eine Finanzierung, die
solidarisch von allen Kreisen der Weinwirtschaft getragen wird“, sagte
Reule.