weinfondsdwiDas Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Winzers von der Mosel gegen die Abgabe an den Deutschen Weinfonds (DWF) abgewiesen. Nach Aussagen des vorsitzenden Richters der zuständigen Kammer hält das Gericht die Erhebung der Weinwerbe­abgaben nicht für verfassungswidrig.
“Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation
offensichtlich weitgehend gefolgt ist“, kommentiert DWF-Vorstand Monika
Reule das Urteil. Dies sei ein wichtiges Signal für alle
Abgabepflichtigen sowie für weitere Verfahren.

„Des Weiteren gilt es zunächst die schriftliche
Urteilsbegründung abzuwarten, um diese genau zu analysieren“, sagt
Reule. Das Urteil bestätige sie aber in ihrer Auffassung, dass ein
schlagkräftiges Gemeinschaftsmarketing, das sich um die kontinuierliche
Imagearbeit für deutsche Weine im In- und Ausland kümmert, angesichts
des harten internationalen Wettbewerbs im Weinsektor, für die gesamte
deutsche Weinwirtschaft unverzichtbar sei.